Anerkannte Schulung gemäß gesetzlicher Vorgaben – auch für den Führerschein
Die CSS Akademie GmbH in Weyhe bietet einen anerkannten Erste-Hilfe-Kurs für Privatpersonen und betriebliche Ersthelfer an.
Der Kurs erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie die Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und ist damit sowohl für Betriebe als auch für den Führerscheinerwerb geeignet.
Teilnehmende lernen, in Notfallsituationen schnell, sicher und richtig zu handeln und lebensrettende Maßnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durchzuführen.
Gesetzliche Grundlage für Betriebe (Pflicht zur Ausbildung von Ersthelfern)
Arbeitgeber sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von betrieblichen Ersthelfern zu benennen und auszubilden.
Die rechtlichen Grundlagen sind unter anderem:
- § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention, §§ 24–28
- Regelungen der zuständigen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Diese Vorschriften verpflichten Unternehmen dazu:
- geeignete Maßnahmen der Ersten Hilfe zu organisieren
- ausgebildete Ersthelfer im Betrieb bereitzustellen
- notwendige Mittel (z. B. Verbandkästen) bereitzuhalten
- die Ausbildung regelmäßig aufzufrischen
Wie viele Ersthelfer sind vorgeschrieben?
Die erforderliche Anzahl richtet sich nach Art und Größe des Betriebes:
- Verwaltungs- und Handelsbetriebe: mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten
- Sonstige Betriebe (z. B. Produktion, Lager, Sicherheitsdienst): mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten
- Kindertageseinrichtungen und Schulen: gesonderte Regelungen je nach Landesvorgaben
Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Unternehmen, die ihrer Verpflichtung zur Ausbildung von Ersthelfern nicht nachkommen, riskieren:
- Beanstandungen bei Behörden- und BG-Prüfungen
- Bußgelder
- haftungsrechtliche Konsequenzen im Schadensfall
Eine ordnungsgemäße Erste-Hilfe-Ausbildung ist daher ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Schulungsdauer & Anerkennung
- Dauer: 9 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten (1 Kurstag)
- Anerkennung: gemäß DGUV und FeV
- Gültig für Führerschein: alle Klassen (Ersterwerb)
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigung.
Gültigkeit & Auffrischung
- Für den Führerschein: Bescheinigung ist für die Antragstellung zeitlich unbegrenzt gültig
- Für betriebliche Ersthelfer: gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung alle 2 Jahre (ebenfalls 9 UE), um den Ersthelferstatus zu erhalten
Termine & Kurszeiten
- Termine unter der Woche (Montag bis Freitag)
- Termine am Wochenende (Samstag oder Sonntag)
- Ganztägige Schulung an einem Termin
Teilnehmerzahl
- Mindestteilnehmerzahl: 12 Personen
- Maximale Teilnehmerzahl: 20 Personen
Kursinhalte
- Absichern von Unfallstellen
- Absetzen des Notrufs
- Stabile Seitenlage
- Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
- Maßnahmen bei Blutungen, Schock, Verbrennungen
- Verhalten bei Herzinfarkt und Schlaganfall
- Praktische Übungen mit Übungspuppen
Zielgruppe
- Betriebliche Ersthelfer
- Unternehmen aller Branchen
- Privatpersonen
- Fahrschülerinnen und Fahrschüler
- Sicherheitsmitarbeitende
- Vereine und Organisationen
Teilnahme & Abrechnung
- Für Privatpersonen: Selbstzahler
- Für Betriebe: je nach Voraussetzungen ist eine Abrechnung über den Unfallversicherungsträger möglich (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse)
Details klären wir gerne individuell mit Ihnen.
Ihre Vorteile bei der CSS Akademie GmbH
- Gesetzlich anerkannte Ausbildung für betriebliche Ersthelfer
- Erfüllung aller DGUV- und ArbSchG-Vorgaben
- Termine unter der Woche und am Wochenende
- Kleine Gruppen (12–20 Teilnehmende)
- Praxisorientierter Unterricht
- Zentrale Lage im Raum Bremen / Weyhe
So können Sie uns kontaktieren
- Adresse
- Löwenhof 2, 28844 Weyhe
- Rufen Sie uns an
- 04203 7084042
- Schreiben Sie uns
- info@css-akademie.de